SB4 - USP 41 Individualarbeitsrecht
Qualifikationsziele:
Die Studierenden erwerben einen vertieften Einblick in das Individualarbeitsrecht als eine Teilmaterie des besonderen vertraglichen Schuldrechts. Sie können darstellen, wie sich dessen Grundprinzipien in der Sondersituation eines existentiell bedeutsamen Dauerschuldverhältnisses bewähren. Die Studierenden sind in der Lage, mit der Überlagerung der nationalen Regelungen durch unionsrechtliche Vorgaben umzugehen. Sie können praktische Problemkonstellationen aus dem Bereich des Individualarbeitsrechts anspruchsvoll erörtern und praktische Fälle aus dem Bereich des Individualarbeitsrechts sachgerecht lösen und sind so auf einen Berufseinstieg in die arbeitsrechtliche Praxis vorbereitet.
Inhalte:
Das Modul behandelt aus dem individuellen Arbeitsrecht die Rechtsquellen des Arbeitsrechts, die arbeitsrechtlichen Bezüge des Antidiskriminierungsrechts und Rechtsfragen im Zusammenhang mit der Begründung von Arbeitsverhältnissen. Besonderes Augenmerk liegt auf Fragen der Arbeitsvertragsgestaltung und der Klauselkontrolle. Gegenstand sind weiterhin Regelungen zum Arbeitslohn, Gefahrtragung und Haftung im Arbeitsverhältnis sowie die Beendigung des Arbeitsverhältnisses. Das arbeitsgerichtliche Urteilsverfahren wird in den Grundzügen vorgestellt. Behandelt werden schließlich die Grundlagen des europäischen Arbeitsrechts sowie unionsrechtliche Vorgaben für ausgewählte Einzelfragen und deren Umsetzung in innerstaatliches Recht.