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SB3 - USP 34 Allgemeines Steuerrecht

Qualifikationsziele:

Die Studierenden können die Funktion des Steuerrechts als Eingriffsrecht des Staates zur Erzielung von Einnahmen unter besonderer Beachtung des Leistungsfähigkeitsprinzips interpretieren. Anhand der europa- und verfassungsrechtlichen Vorgaben und der hieraus abgeleiteten spezifischen steuerrechtlichen Prinzipien können die Studierenden Kriterien zur Beurteilung des Einkommensteuerrechts anwenden. Ebenso können die Studierenden die spezifischen Techniken der Falllösung im Einkommensteuerrecht und dem dazugehörigen Steuerverfahrensrecht (insbesondere beim Anfertigen von juristischen Gutachten) anwenden. Insbesondere durch die Teilnahme am Methodenkurs erwerben die Studierenden vertiefte methodische Kenntnisse und können diese bei der Erstellung von komplexen Gutachten im Bereich des Allgemeinen Steuerrechts anwenden.

Inhalte:

Das Modul bietet einen einführenden Überblick über die Systematik des Steuerrechts, insbesondere des Einkom- mensteuerrechts und des Steuerverfahrensrechts. Die europa- und verfassungsrechtlichen Determinanten werden einbezogen. Im Mittelpunkt stehen die Steuerpflicht, das Objekt und die Bemessungsgrundlage der Einkommensteuer. Den Schwerpunkt bilden die Qualifikation und die Ermittlung der Überschusseinkünfte. Zudem werden die Grundbegriffe des Steuerrechtsverhältnisses und die Durchführung der Besteuerung, insbesondere der Steuerverwaltungsakt, das Festsetzungs- und Ermittlungsverfahren sowie der Rechtsschutz in Steuersachen thematisiert.