SB3 - USP 33 Gesellschaftsrecht
Qualifikationsziele:
Die Studierenden können die verschiedenen Gesellschaftsformen und ihre unterschiedliche rechtliche Behandlung darstellen und sowohl im praktischen Übungsfall als auch insbesondere später in der beruflichen Praxis fachgerecht anwenden. So erwerben die Studierenden - insbesondere durch die Teilnahme am Methodenkurs - vertiefte methodische Kenntnisse und können diese bei der Erstellung von komplexen Gutachten im Bereich des Gesellschaftsrechts anwenden.
Inhalte:
Aufbauend auf den Pflichtfachmodulen des Bürgerlichen Rechts behandelt das Modul die Regeln, nach denen Gesellschaften funktionieren, von der Entstehung über Innen- und Außenbeziehungen bis hin zur Beendigung. Der Schwerpunkt liegt auf den im Wirtschaftsleben besonders bedeutsamen Gesellschaftsformen, also im Personengesellschaftsrecht auf der BGB-Gesellschaft, der OHG und der KG sowie im Kapitalgesellschaftsrecht auf Aktiengesellschaft und GmbH. Es werden die prägenden Unterschiede herausgearbeitet, namentlich die unterschiedliche Verwirklichung des Gläubigerschutzes durch eine persönliche Gesellschafterhaftung bzw. durch Kapitalaufbringungs- und Erhaltungsregeln. Thematisiert werden außerdem übergreifende Regeln, etwa zur gesellschaftsrechtlichen Treuepflicht, zu Stimmverboten oder zur fehlerhaften Gesellschaft.