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SB2 - USP 22 Privatversicherungsrecht

Qualifikationsziele:

Die Studierenden können einen Überblick über die rechtlichen Grundlagen des Privatversicherungsrechts und die wichtigsten Versicherungszweige darstellen. Durch die Vermittlung desjenigen allgemeinen Grundlagenwissens aus dem Bereich des Privatversicherungsrechts können die Studierenden für privat- versicherungsrechtliche Fälle jeweils eine praxisgerechte Lösung entwickeln. Insbesondere durch die Teilnahme an dem Methodenkurs erwerben die Studierenden vertiefte methodische Kenntnisse und können diese bei der Erstellung von komplexen Gutachten im Bereich des Privatversicherungsrechts anwenden.

Inhalte:

Das Modul umfasst insbesondere die Grundlagen des Versicherungsvertragsrechts, wie es im VVG kodifiziert und durch die Rechtsprechung konkretisiert und fortentwickelt worden ist. Dazu gehören insbesondere die im Privatversicherungsrecht zu beachtenden Besonderheiten des Vertragsschlusses, die Rolle und Haftung von Versicherungsvertretern und Maklern, die gesetzlichen und vertraglichen Obliegenheiten des Versicherungsnehmers sowie der Eintritt des Versicherungsfalls und seine Rechtsfolgen. Von besonderer Bedeutung ist darüber hinaus das Recht der Allgemeinen Versicherungsbedingungen. Über diesen „Allgemeinen Teil“ des Privatversicherungsrechts hinaus werden exemplarisch einzelne besonders bedeutsame Versicherungszweige (insbesondere: Haftpflichtversicherung, Lebensversicherung) behandelt. An verschiedener Stelle wird auch auf Fragen des Versicherungsaufsichtsrechts und des Internationalen Versicherungsvertragsrechts eingegangen. Zudem werden die aktuellen Themen der Europäisierung des Privatversicherungsrechts behandelt.