SB2 - USP 21 Deutsches und Europäisches Verbraucherprivatrecht
Qualifikationsziele:
Der Unterschwerpunkt vermittelt Methodenkompetenz im Bereich des Privatrechts, insbesondere des Verbraucherprivatrechts, einschließlich eines Verständnisses der institutionellen und methodischen Grundlagen der europäischen Privatrechtsharmonisierung und der Rezeption dieses Vorgangs durch die deutsche Privatrechtsdogmatik. Die Studierenden vernetzen das bereits im Grund- und Hauptstudium erworbene Wissen in den ersten drei Büchern des BGB, insbesondere im Leistungsstörungsrecht und im Recht der besonderen Vertragstypen, mit den Vorschriften, die den Gegenstand des Moduls bilden. Sie sind in der Lage, mit kernprivatrechtlicher Rechtsprechung und Dogmatik umzugehen, diese auf die dahinterstehenden Grundwertungen hin zu analysieren und einzuordnen, sie kritisch – auch unter Rückgriff auf anwendungsbezogenes Wissen – zu reflektieren und auf diese Weise die zivilrechtliche Falllösungstechnik mit Grundlagenfragen zu verknüpfen.
Inhalte:
Das Modul bietet eine vertiefte Darstellung der rechtlichen Behandlung von Konstellationen, in denen Verbraucher und Unternehmer miteinander in vertragliche Beziehung treten und bei denen sich daher die Frage nach den Grenzen der Privatautonomie zum Schutz nicht unternehmerisch handelnder Privatrechtssubjekte stellt. Gegenstand des Moduls sind insbesondere der Schutz des Verbrauchers vor nicht ausreichend reflektierter vertraglicher Bindung durch Informationspflichten und Widerrufsrechte sowie das Recht der allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) und die besonderen Vertragstypen des Verbraucherprivatrechts. Da die einschlägigen Vorschriften des nationalen deutschen Rechts in erheblichem Maße durch Vorschriften des Unionsgesetzgebers überformt sind, werden die Studierenden auch mit diesen Vorschriften und mit deren Einwirkung auf die Handhabung des nationalen deutschen Rechts vertraut gemacht, wobei auch Grundfragen der juristischen Methodenlehre in den Blick genommen werden. Je nach Lehrangebot werden weitere Materien aus dem Pflichtstoff des Bürgerlichen Rechts als Referenzgebiete für die Vermit