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SB1 - USP 12 Deutsche Rechtsgeschichte

Qualifikationsziele:

Die Studierenden können die historische Bedingtheit und die Entwicklungsstufen des Rechts ableiten und vergangene rechtliche Gegenstände und verschiedene Rechtsordnungen in ihrer Geschichtlichkeit darstellen und verstehen. Durch Quelleninterpretation im Wege der (germanistischen) Textexegese im Methodenkurs können die Studierenden rechtshistorische hermeneutische Erkenntnisverfahren anwenden und erklären.

Inhalte:

Das Modul bietet einen vertieften Einblick in wesentliche Entwicklungen der Ideen und Institutionen des „deutschen“ Rechtslebens vom Recht der Germanen bis in die Jetztzeit. Behandelt werden insbesondere das hohe und späte Mittelalter, die frühe Neuzeit, die Privatrechts- und Verfassungsgeschichte des 19. Jahrhunderts, die deutsche Rechtswissenschaft in der zweiten Hälfte des 19. Jahrhunderts, die Zeit der Weimarer Republik und des Nationalsozialismus sowie ausgewählte Fragestellungen der Zeitrechtsgeschichte.