Was ist der Unterschied zwischen Bedingung und Befristung?
Maßgeblicher Unterschied zwischen Bedingung und Befristung ist die (Un-)Gewissheit des Ereignisses: Während bei der Bedingung iSd. § 158 BGB die Rechtswirkung von einem künftigen, objektiv ungewissen Ereignis abhängig gemacht wird, das entweder eintritt oder ausfällt, ist bei der Befristung der Eintritt des Ereignisses gewiss, wenn auch sein Zeitpunkt ungewiss sein kann. So kann der Tod eines Menschen, dessen Eintritt sicher ist, nur dessen Zeitpunkt nicht, nur eine Befristung sein. Etwas anderes gilt indes dann, wenn der Todinnerhalb eines bestimmten Zeitraums eintreten muss. Dann ist der Eintritt innerhalb des Zeitraums wieder ungewiss und es handelt sich um eine Bedingung. Nicht immer leicht ist auch die Abgrenzung der aufschiebenden Befristung zur noch nicht fälligen Leistung, (Bsp. Miete für kommende Monate = künftige, d.h. aufschiebend befristete Forderung).Ist das Ereignis objektiv bereits eingetreten, den Parteien subjektiv aber noch nicht bekannt, handelt es sich nicht um eine Bedingung iSd. § 158 BGB (sog. uneigentliche Bedingung), die Vorschriften werden aber für die Zeit der Ungewissheit der Parteien entsprechend angewendet. Auf die Befristung finden die Regeln der Bedingung nach § 163 BGB entsprechende Anwendung.