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Was ist ein Vertrag?




Ein Vertrag ist eine Willenseinigung zwischen zwei oder mehreren Rechtssubjekten über die Herbeiführung eines bestimmten rechtlichen Erfolges. Er besteht aus mindestens zwei inhaltlich übereinstimmenden, mit Bezug aufeinander abgegebenen Willenserklärungen und ist der häufigste Fall mehrseitiger Rechtsgeschäfte. Die zeitlich frühere Erklärung wird Angebot oder Antrag genannt (§ 145 BGB), die spätere Erklärung Annahme (§ 146 ff. BGB). Die beiden Willenserklärungen können auch zeitlich zusammenfallen, so dass sich Angebot und Annahme nicht unterscheiden lassen (z.B. bei Unterzeichnung derselben Vertragsurkunde).