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Sind Globalzession und verlängerter Eigentumsvorbehalt miteinander vereinbar?




Nein. Schließlich kann die Forderung nur einmal abgetreten werden. Nach dem Prioritätsprinzip ist nur die erste Abtretung wirksam. Da die Globalzession im Vorhinein für alle künftigen Forderungen gilt, sind zwangsläufig alle Abtretungen im Rahmen von nachfolgenden Einkäufen unter Eigentumsvorbehalt unwirksam.