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Sind dies feste Sätze?




Nein. Es handelt sich nur um widerlegliche Vermutungen. Auch hier sind die Besonderheiten des Einzelfalls und der Gesamtcharakter des Rechtsgeschäfts zu beachten, also insbesondere, ob das Sicherungsgut gegenüber Wertverlusten eher resistent ist wie z.B. Gold oder Forderungen gegen den Staat oder ob der Schuldner der abgetretenen Forderung selbst nicht besonders solvent ist.