Wann liegt ein Mangel an Urteilsvermögen vor?
Kein Urteilsvermögen hat, wem - meist aufgrund einer Verstandesschwäche - in hohem Maße die Fähigkeit fehlt, die ausgetauschten Leistungen zu bewerten, die Folgen des Rechtsgeschäfts einzuschätzen oder sich allgemein bei Geschäften von vernünftigen Beweggründen leiten zu lassen.