In welchen wichtigen Fällen ist eine notarielle Beurkundung vorgeschrieben?
Der Hauptanwendungsfall ist § 311b I 1 BGB, die vertragliche Verpflichtung zur Übertragung oder zum Erwerb eines Grundstücks. Weitere Fälle sind die Verpflichtung zur Übertragung des gesamten Vermögens nach § 311b III BGB, der Ehevertrag gem. § 1410 BGB und der Erbvertrag gem. § 2276 BGB. Die notarielle Beurkundung der Willenserklärung nur einer Partei verlangen insbesondere § 518 BGB für das Schenkungsversprechen und § 2301 iVm. 2276 I BGB für das Schenkungsversprechen von Todes wegen.