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Wann ist die Textform des § 126b BGB erfüllt? Worin liegt der Unterschied zur Schriftform?




Die Textform verlangt, dass die Erklärung in einer Weise abgegeben wird, die eine dauerhafte Wiedergabe ermöglicht. Dies kann auf Papier erfolgen. Ein Fax erfüllt also die Textform. Es genügt aber auch ein elektronischer Datenträger, wenn der Text z.B. auf dem Computerbildschirm gelesen werden kann. Dann muss der Text aber auf Festplatte, CD-Rom oder ähnlichen Medien gespeichert werden können. Im Gegensatz zur Schriftform ist bei der Textform keine Originalunterschrift (und auch keine Signatur) erforderlich.