Worauf ist bei mehrteiligen Urkunden zu achten?
Soweit die Urkunde aus mehreren Blättern besteht, ist deren Zusammenhang kenntlich zu machen, wozu es allerdings keiner körperlichen Verbindung bedarf; eine fortlaufende Numerierung oder ein inhaltlicher Zusammenhang genügen. Auf ergänzende Urkunden ist Bezug zu nehmen.