Springe direkt zu Inhalt

Welche Arten von gesetzlichen Formerfordernissen gibt es?




Gesetzliche Formerfordernisse sind die Schriftform (§ 126 BGB), die Textform (§ 126b BGB), die notarielle Beurkundung (§ 128 BGB) und die öffentliche Beglaubigung (§ 129 BGB).