Wie unterscheidet man Erklärungs- und Inhaltsirrtum? Was sind typische Beispiele?
Bei einem Erklärungsirrtum benutzt der Erklärende ein nicht gewolltes Erklärungszeichen. Er verspricht, verschreibt oder vergreift sich. Beim Inhaltsirrtum irrt er dagegen über die Bedeutung des an sich gewollten Erklärungszeichens. Bsp.: Der Kunde verspricht sich und kauft drei statt zwei kg Äpfel; er benutzt ein falsches Erklärungszeichen und unterliegt somit einem Erklärungsirrtum nach Fall 2.Ein Inhaltsirrtum nach Fall 1 tritt häufig dann auf, wenn der Empfänger eines Angebots dieses fehlerhaft auslegt und dann ohne Wiederholung des Inhalts unter Bezug auf das Angebot annimmt. Bsp.: Bestellt der Kunde eine Pizza zum auf dem Werbezettel (fehlerhaft) benannten Preis und nimmt der Pizzabäcker ohne weitere Preisvereinbarung in dem Glauben an, er verkaufe zum Listenpreis, so irrt er sich über den Inhalt seiner Erklärung, nämlich die Höhe des vereinbarten Preises. Er benutzt das Erklärungszeichen, das er will, weiß aber nicht, was er damit erklärt. Außerdem können Inhaltsirrtümer bei Namensverwechslungen und einem fehlerhaften Verständnis von Rechtsbegriffen (z.B. „Verkauf inkl. Zubehör“) auftreten.