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Welche Rechtsfolge hat eine wirksame Anfechtung?




Die Anfechtung führt zur Nichtigkeit des angefochtenen Rechtsgeschäfts von Anfang an (ex tunc, vgl. § 142 I BGB). Die Leistungen sind durch Leistungskondiktion nach § 812 I 1 Fall 1 BGB (a.A. § 812 I 2 Fall 1 BGB) rückabzuwickeln.