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Was ist eine Täuschung?




Eine Täuschung ist das Hervorrufen oder Aufrechterhalten (Bestärken) einer Fehlvorstellung über Tatsachen. § 123 I BGB erfasst nicht nur die Irrtümer des § 119 BGB, sondern auch bloße Motivirrtümer. Die Täuschung kann durch ausdrückliches oder konkludentes Handeln oder Unterlassen bei Vorliegen einer Aufklärungspflicht erfolgen.