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Wann ist eine schriftliche Erklärung unter Anwesenden zugegangen?




Eine schriftliche Erklärung ist dem anwesenden Empfänger zugegangen, wenn dieser durch Aushändigung des Schriftstücks die tatsächliche Verfügungsgewalt darüber erlangt und unter normalen Umständen vom Inhalt der Erklärung Kenntnis nehmen kann.