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Benennen Sie den Prüfungsstandort der Geschäftsfähigkeit im Klausuraufbau.




Üblicherweise wird die Geschäftsfähigkeit im Prüfungspunkt „Anspruch entstanden“ relevant, wenn die Einigung eines Minderjährigen mit einem anderen vorliegt und es darum geht, ob ein wirksamer Vertrag besteht. Bei der fehlenden Geschäftsfähigkeit handelt es sich um eine rechtshindernde Einwendung. Ebenfalls eine Rolle kann die Geschäftsfähigkeit im Punkt „Anspruch erloschen“ spielen, wenn es beispielsweise um die Wirksamkeit einer Anfechtungserklärung eines beschränkt Geschäftsfähigen geht.