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Gibt es verschiedene Grade oder Stufen der Geschäftsfähigkeit?




Ja. Es wird unterschieden zwischena) Geschäftsunfähigkeit, § 104 BGB: bei unter Siebenjährigen nach Nr.1 und aufgrund von Geisteskrankheit gem. Nr. 2,b) beschränkter Geschäftsfähigkeit bei Minderjährigen (§§ 106-113 BGB) und c) voller Geschäftsfähigkeit, dem gesetzlichen Regelfall (nicht normiert).Unterfälle der Geschäftsfähigkeit sind die Ehefähigkeit (§ 1303 BGB) und die Testierfähigkeit (§ 2229 I BGB), die den Zeitpunkt der Mündigkeit für die erwähnten Rechtsgeschäfte vorverlegen.