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Kann ein Fötus Inhaber von Ansprüchen sein, z.B. von Schadensersatzansprüchen, wenn er im Mutterleib durch eine unerlaubte Handlung wie den Behandlungsfehler eines Arztes oder einen Autoun...




Nach dem Wortlaut des § 1 BGB ist der Nasciturus nicht rechtsfähig, weil er noch nicht geboren wurde. Trotzdem wird aus Sonderbestimmungen, die ihm in bestimmten Fällen Schutz gewähren, wie § 1923 II oder § 844 II 2 BGB, teilweise eine beschränkte Rechtsfähigkeit hergeleitet. Der BGH lässt die Frage offen. Er bejaht aber einen Schadensersatzanspruch wegen vorgeburtlicher Schädigung, sobald das Kind lebend geboren wurde, auch wenn es zum Zeitpunkt der Schädigung noch nicht rechtsfähig war. (MüKo-J.Schmitt, § 1 Rn. 25 ff.)