Auch das Kind K überlebt nicht. Hat es erbrechtliche Auswirkungen, ob K tot geboren wird oder kurz nach der Geburt stirbt?
Ja. Wenn K lebte, ist er – neben seiner Mutter F, die hier gem. §§ 1931, 1371 BGB die Hälfte erbt – Erbe geworden, so dass seine Mutter F gem. § 1925 BGB seinen Anteil und damit alles erbt. Ist K schon tot geboren, konnte er nicht erben, so dass F sich das Erbe gem. §§ 1925, 1931 BGB mit den Eltern des M teilen muss.