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Wer ist Verbraucher?




Verbraucher sind gem. § 13 BGB nur natürliche Personen und die auch nur dann, wenn das Rechtsgeschäft nicht ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit zuzuordnen ist. Dabei ist gleichgültig, ob das konkrete Geschäft unter den Unternehmensgegenstand fällt oder ob im Einzelfall auch bei einem privaten Tätigwerden tatsächlich Fachwissen besteht. Die Schutzbedürftigkeit wird also abstrakt bestimmt und nicht für den konkreten Fall. Daher gehört auch der Kauf einer Computeranlage für den Handwerksbetrieb trotz fehlender Fachkenntnisse zur beruflichen Tätigkeit des Handwerkers, während der Rechtsanwalt beim privaten Staubsaugerkauf auf den Widerruf seines Haustürgeschäfts bestehen kann.