Kann auch ein Unternehmen Rechtsobjekt sein?
Ein Unternehmen kann zwar Gegenstand eines schuldrechtlichen Vertrags sein, nicht aber Rechtsobjekt. Auf Grund des sachenrechtlichen Bestimmtheitsgrundsatzes kann ein absolutes Recht nur an den einzelnen Gegenständen bestehen, die zum Unternehmen gehören, wie das Eigentum am Betriebsgrundstück. Bloße tatsächliche Vermögenswerte wie Geschäftsbeziehungen und Kundenstamm können nicht Gegenstand von Herrschaftsrechten sein.