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Besteht ein Unterschied zwischen Anspruch und Forderung?




Ja. Ein Anspruch ist das subjektive Recht, von einem anderen ein Tun oder Unterlassen zu verlangen, § 194 I BGB. Eine Forderung ist ein schuldrechtlicher Anspruch iSv. § 241 I BGB, d.h. ein Schuldverhältnis im engeren Sinn, aus dem der Gläubiger berechtigt ist, von dem Schuldner eine Leistung zu fordern. Der Begriff Anspruch ist also weiter als die Forderung und umfasst z.B. auch den Herausgabeanspruch aus § 985 BGB. Allerdings wird die terminologische Unterscheidung selbst im BGB nicht sauber durchgehalten, so dass die h.M. keinen sachlichen Unterschied zwischen Anspruch und Forderung sieht.