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Was ist ein Name iSv. § 12 BGB?




Der Name ist ein äußeres Kennzeichen einer Person, das der Unterscheidung von anderen Personen dient. Er muss der Öffentlichkeit bekannt sein. § 12 BGB umfasst nicht nur den bürgerlichen Namen einer natürlichen Person, sondern unter Umständen auch Pseudonyme, den Domain-Namen (Internet-Adresse) sowie den Namen von juristischen Personen und Unternehmen. Allerdings ist der Schutz der Firma nach § 37 HGB und der Marke nach §§ 14 ff. MarkenG spezieller.