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Aufbau der Hauptstadtfälle und Anleitung zur Benutzung der Seite

A. Zur Seitengestaltung

Egal, auf welcher Unterseite der Hauptstadtfälle man sich befindet, im oberen Bereich der Seite befinden sich stets die fünf Hauptrubriken: „Die Fälle“, „Orte und Personen“, „Berlin“, „Rechtsvorschriften“ und „Tipps“. Auf der mobilen Seite müssen sie die Rubriken gegebenenfalls mit einem „Klick“ auf „Menü“ ausklappen.

Die Fälle stehen nicht umsonst an erster Stelle. Sie sind das Herzstück des Projekts und lassen sich mit unterschiedlicher Zielsetzung (siehe B.) bearbeiten. Unter der Rubrik „Orte und Personen“ präsentiert sich ein Verzeichnis aller bei den „hauptstadtfällen“ vorkommenden Orten und Personen. Unter der Rubrik „Berlin“ erhalten Sie Informationen rund um die Berliner Verwaltung. Bei den „Rechtsvorschriften“ finden sich Links auf im Internet abrufbare Gesetzessammlungen. Unter der Kategorie „Tipps“ finden sich Informationen und Hilfen zur Bedienung der Seite.

Im rechten Bereich (bzw. unter dem „eigentlichen“ Seiteninhalt in der mobilen Ansicht) finden Sie einen Verweis auf die Köpfe hinter dem Projekt, die Universitätsprofessoren Prof. Dr. Markus Heintzen und Prof. Dr. Heike Krieger. Darunter befindet sich ein Verweis auf die „Saarheimer Fälle“, eine Online-Fallsammlung der Universitätsprofessoren Prof. Dr. Klaus Grupp und Prof. Dr. Ulrich Stelkens, an die die „Hauptstadtfälle“ angelehnt sind. Den Abschluss bildet eine Verlinkung zum Blog der „Hauptstadtfälle“.

Nachfolgend werden die einzelnen Rubriken und der Blog dargestellt, wobei die Ausführungen zumeist knapp gehalten sind. Schließlich sind die einzelnen Bereiche der „Hauptstadtfälle“ zumeist selbsterklärend. Lediglich bei den Fällen scheinen etwas mehr erläuternde Worte angebracht, weshalb wir die Ausführungen auch mit diesen beginnen.

 

B. Zu den Fällen und deren Bearbeitung

Die Fälle sind sowohl thematisch als auch alphabetisch sortiert abrufbar. Dabei ist zu beachten, dass manche Fälle mehrere Themenbereiche abdecken und somit in verschiedenen Gebieten auftauchen können.

Bei dem Erlernen von juristischen Problem und Arbeitstechniken gibt es leider keine allzeit gültige Empfehlung. Daher haben wir versucht, die Fälle so zu präsentieren, dass alle Studierenden einen möglichst flexiblen Zugang erhalten.

 

I. Aufbau der Fälle

Ein Fall besteht immer aus einem Sachverhalt, einem Lösungsvorschlag und einer darauf basierenden Kurzlösung, die in der Regel auch als PDF zur Verfügung stehen. Zuerst gelangt man zum Sachverhalt und über diesen zu Lösungsvorschlag und Kurzlösung. Bei der Lösung erscheint auf der rechten Seite eine Gliederung zur einfacheren Navigation.

 

II. Simulieren von Prüfungssituationen

Für Studierende, die eine Prüfungssituation simulieren und sich daher auch von der speziellen Thematik des Falles überraschen lassen wollen, eignet sich die alphabetische Liste aller Fälle, die allenfalls auf den Schwierigkeitsgrad verweist. Wer etwas gezielter Aufgaben eines bestimmten Rechtsgebietes bearbeiten möchte, dem wird die grobe Einteilung in elf Kategorien empfohlen. Hier erfolgt wiederum eine alphabetische Einsortierung, versehen mit einer kleinen Zusammenfassung des Sachverhalts.

 

III. Gezieltes thematisches Bearbeiten

Studierende, die gezielt juristische Probleme im Kontext eines Falles erarbeiten wollen, sollten sich unter den elf Kategorien die thematische Liste der Fälle anzeigen lassen. Dort werden in einem Begleittext die jeweiligen Schwerpunkte des Falles aufgezählt. Da in einem Fall in der Regel mehrere Probleme auftauchen, findet sich der gleiche Fall auch unter mehreren Kategorien.

 

IV. Der Schwierigkeitsgrad der Fälle

Wir haben uns entschlossen, die Schwierigkeit der Fälle von * (Anfängerfall) bis ***** (schwerer Examensfall) anzugeben. Fälle mit drei bis vier Sternen können durchaus schon im Examen gestellt werden. Bezüglich dieser Einschätzung sind wir über eine Rückmeldung an info@hauptstadtfaelle.de, inwieweit unsere Wahrnehmung mit der Ihrigen übereinstimmt, sehr dankbar.

Lassen Sie sich von einem Fall mit erhöhtem Schwierigkeitsgrad nicht abschrecken. Wenn in dem betroffenen Rechtsgebiet schon durch Vorlesungen oder eigenes Studium Kenntnisse erworben wurden, lässt sich der Fall meist schon in Teilen lösen. Der Gedanke, dass erst umfangreiches abstraktes Wissen erworben werden muss, bevor man zur Fallbearbeitung schreitet, ist ganz sicher falsch!

 

 

C. Orte und Personen

In der Rubrik „Orte und Personen“ finden sie ein Verzeichnis der in den „Hauptstadtfällen“ auftretenden Akteure. Diese sind in die drei Kategorien der „Bürgerschaft“, der auf Seiten der Stadt (bzw. des Landes) Berlin auftretende Personen und auf bundespolitischer Ebene Handelnde aufgeteilt. Den meisten Personen ist eine kurze Biographie beigefügt, die einen Bezug zu den Fällen, in denen diese eine Rolle spielen aufweist und verdeutlichen soll, dass der Ursprung juristischer Probleme stets in menschlichen Interessenlagen zu finden ist. Die „Hauptstadtfälle“ sollen ein in sich konsistentes „Universum“ darstellen, das neben vorrangig fiktiven Elementen (Personen und Orten) auch einen Bezug zu tatsächlichen Berliner Orten aufweist. Daher finden Sie im Anschluss an die Angaben zu den Personen auch einige Worte zu auftauchenden realen und fiktiven Orten Berlins.

D. Berlin

Unter „Berlin“ sammeln wir Informationen zur Berliner Verwaltung und Literaturhinweise zum Thema. Außerdem finden Sie dort eine kurze Geschichte der Stadt.

E. Rechtsvorschriften

Wie bereits angesprochen, finden sich unter der Rubrik „Rechtsvorschriften“ Verweise auf im Internet abrufbare Gesetzessammlungen und parlamentarische und exekutivische Dokumentationen. Zum einen müssen somit Gesetzestexte nicht immer zur Hand sein, zum anderen sind insbesondere die Berliner Rechts- und Rechtsauslegungsquellen somit an einem Ort gesammelt aufgeführt.

 

F. Tipps

Unter der „Rubrik“ Tipps verbergen sich zweierlei. So finden Sie dort einerseits Hinweise zum Projekt „Hauptstadtfälle“ und zur Benutzung dieser Seite. Wahrscheinlich haben Sie selbst derart zu diesem Leitfaden gefunden. Andererseits sind dort auch verschiedene Prüfungsschemata aufgeführt, mit dem wir den Studierenden die Arbeit erleichtern möchten. Insbesondere auf das Berliner Recht, dessen Besonderheiten in den für den gesamtdeutschen Universitätsbetrieb geschriebenen Lehrbüchern etwas kurz kommen, wird gesteigerten Wert gelegt. Wir möchten jedoch darauf hinweisen, dass die Schemata lediglich Anhaltspunkte für die Prüfung des präsentierten Sachverhalts geben sollen und somit eine Orientierungshilfe darstellen. Eine gute Lösung zeichnet sich gerade durch eine am Fall orientierte Schwerpunktsetzung und nicht durch das starre Festhalten am gelernten Schema aus.

G. Die Nutzung des „Hautpstadtfälle“-Blogs

Das „Hauptstadtfälle“-Blog dient der Ankündigung von und dem Austausch über Neuigkeiten aus der großen, weiten juristischen Welt. Speziell sollen hier relevante Informationen für Studenten der Rechtswissenschaften gesammelt werden. Besonders gerne – weil mit den „Hauptstadtfällen“ thematisch verwandt – werden Hinweise auf andere gute und frei verfügbare Falllösungen zum öffentlichen Recht genommen.

Darüber hinaus wird auf dem Blog auch über Aktualisierungen im Universum der „Hauptstadtfälle“ informiert.

Schauen Sie doch regelmäßig vorbei, um auf dem Laufenden zu bleiben.