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Tumult im Bundestag (Sachverhalt)

© Klaus Grupp (Universität des Saarlandes) und Ulrich Stelkens (Deutsche Hochschule für Verwaltungswissenschaften Speyer)

 

Bearbeitung für Hauptstadtfälle: Jan-Peter Wiepert; Timon El-Sherif

Stand der Bearbeitung: Juli 2023

Der aus Berlin stammende Bundestagsabgeordnete Alfred Angler ist Mitglied der Fraktion der "BUNTEN", die im Deutschen Bundestag zur Opposition gehört. Während einer Debatte über die Regierungserklärung der Bundeskanzlerin Gräfin von Eisen zur Rentenreform warf Angler dieser vor, sie habe die Entwicklung des Arbeitsmarktes und der Altersversorgung wissentlich völlig falsch dargestellt. Die Absichten der Bundeskanzlerin stürzten einen Großteil der Rentner vorsätzlich in die Armut und bedeuteten mit der Abkehr vom Sozialstaat eine gewollte Verletzung des Grundgesetzes. Wörtlich fügte er hinzu: "Und wenn dann die Bundeskanzlerin mit treuherzigem Augenaufschlag erklärt, die Renten seien sicher, dann spricht sie genau so die Wahrheit, als wenn sie uns erzählt, die Erde sei eine Scheibe!" Diese Äußerung führte zu zustimmenden Rufen von Mitgliedern der "BUNTEN"-Fraktion und veranlasste den Abgeordneten Schärfle, der Mitglied der die Bundesregierung stützenden Freiheitlichen Moralpartei ist, zu dem Zwischenruf: "Heuchler, Dreckschleuder!"

Nachdem der daraufhin ausbrechende Tumult sich gelegt hatte, erklärte die die Sitzung leitende Präsidentin des Deutschen Bundestages, Dr. Kalbert: "Meine Damen und Herren, ich rüge den Abgeordneten Schärfle wegen Verwendung nichtparlamentarischer Ausdrücke. Ich rüge aber auch den Abgeordneten Angler wegen seiner nichtparlamentarischen Ausführungen, die er im Zusammenhang mit der Rentenreform und der Erklärung der Frau Bundeskanzlerin gemacht hat."

Der Abgeordnete Angler meint, die ihm erteilte Rüge sei verfassungswidrig, weil sie sich auf den Inhalt seiner Ausführungen beziehe. Er beantragt deshalb zwei Wochen nach dem Vorfall schriftlich und mit näherer Begründung beim BVerfG die Feststellung, die ihm von der Bundestagspräsidentin erteilte, in der Geschäftsordnung des Bundestages gar nicht erwähnte Rüge verstoße gegen seine Rechte aus Art. 5 Abs. 1 Satz 1 und Art. 38 GG.

 

Bitte prüfen Sie die Erfolgsaussichten des von Angler gestellten Antrages.

 

 

 

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