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Über

Mit der Law Clinic „Post-Conviction“ wollen wir Studierende in die Rechtsberatung in Strafsachen nach der Verurteilung einführen. Die Law Clinic richtet sich an Studierende im 3. Studienjahr und ist als Ein-Jahres-Kurs organisiert. 

Im Wintersemester wird im Rahmen eines Seminars mit regelmäßigen Terminen während der Vorlesungszeit und einem Block am Ende der Vorlesungszeit an Probleme herangeführt, die während der Strafvollstreckung auf Verurteilte zukommen. Schwerpunkt sind Strafvollzug und Wiederaufnahme. Prüfungsleistung ist eine Seminararbeit mit Referat. Es wird empfohlen, außerdem die Vorlesungen Strafvollzugsrecht und Strafverfahrensrecht zu besuchen.

Die Perspektive der Praxis wird im Rahmen eines ausführlichen Curriculums mit umfassender Einführung in rechtliche, psychologische und kriminalistische Aspekte u.a. durch Gespräche mit Gästen aus der Anwaltschaft, dem Strafvollzug, der Straffälligenhilfe und ehemaligen Gefangenen eingebracht. Die für die Praxisphase besonders relevanten Bereiche werden zudem in Vertiefungsveranstaltungen behandelt. 

Im Sommersemester bestehen zwei Praxisteile. Der Praxisteil der Law Clinic im Strafvollzugsrecht sieht vor, dass die Studierenden im Rahmen der Schlüsselqualifikation die Beratung bei rechtlichen Konflikten im Strafvollzug üben. Außerdem wird an Materialien zur Selbsthilfe in verschiedenen Lebensfeldern des Strafvollzugs, die sich an Gefangene und ihre Angehörigen richten, mitgewirkt.

Der Praxisteil im Bereich Wiederaufnahme von Verfahren erfordert die Akten- und Fallanalyse eines laufenden Wiederaufnahmefalles zur Vorabklärung der Erfolgsaussichten in Kleingruppen. Unter anwaltlicher Leitung wird in Kleingruppen bei positiver Prognose der Vorprüfung das Wiederaufnahmeverfahren begleitet.

Daneben läuft das Curriculum weiter.