Strafbarkeit wegen Mordes im Fall der sog. Ku’damm-Raser – konsequente Vorsatzdogmatik oder bloßes kriminalpolitisches Statement?
News vom 27.11.2017
von Marco Willumat
Wenige Entscheidungen der letzten Zeit wurden sowohl in der Fachöffentlichkeit als wohl insbesondere auch in den Medien und der Bevölkerung derartig mit Spannung erwartet wie jene der 35. Strafkammer des Landgerichts Berlin von Ende Februar 2017. Der Entscheidung lag ein unerlaubtes Straßenrennen mit zwei Beteiligten zu Grunde, das den Tod eines unbeteiligten Autofahrers zur Folge hatte. Die Besonderheit lag darin, dass die Strafkammer bei den mittäterschaftlich handelnden Angeklagten einen Tötungsvorsatz als erwiesen ansah und diese so wegen des gegebenen Mordmerkmals der Tötung mit gemeingefährlichen Mitteln zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe verurteilt hatte.
Der folgende Beitrag soll zeigen, dass zum einen gegen die Annahme des Tötungsvorsatzes durchgreifende vorsatzdogmatische Bedenken mit Blick auf das Vorstellungsbild der Angeklagten im Zeitpunkt der Tat erhoben werden können. Zum anderen soll allerdings aufgezeigt werden, dass die Bejahung des Tötungsvorsatzes auch gesetzessystematische Schwierigkeiten mit Blick auf die Kategorien der Verletzungs- und Gefährdungsdelikte mit sich bringt.
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