Der Zweite bundesweite Strafkammertag und seine Forderung nach höheren gesetzlichen Anforderungen an die Begründung von Beweisanträgen
News vom 27.11.2017
von Philipp Bruckmann
Am 26. September 2017 wandte sich der Zweite bundesweite Strafkammertag mit
einem Katalog von zwölf Forderungen an den Gesetzgeber, um diesen zu
weiteren Änderungen der Strafprozessordnung im Sinne der praktischen
Anforderungen eines "zügigen und fairen Strafprozesses" zu motivieren.
Im Fokus dieses Beitrags steht die u.a. erhobene Forderung nach
"Unterbindung von 'ins Blaue hinein' gestellten Beweisanträgen durch
erhöhte gesetzliche Anforderungen an deren Begründung".
Die Forderung wird im Kontext bestehender Anforderungen an die Begründung
von Beweisanträgen und eventueller Änderungsspielräume kritisch beleuchtet.
Nach der Ermittlung ihres konkreten Gehalts ist sie aufgrund ihrer
Unvereinbarkeit mit der prozessualen Funktion sowie der Systematik des
Beweisantragsrechts als Ausdruck eines bedenklichen Verhältnisses zu
zentralen Beschuldigtenrechten abzulehnen.
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