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Schlüsselqualifikation Strafbefehlsberatungsprojekt - jetzt bewerben!

Strafbefehlsprojekt

Strafbefehlsprojekt

Im Wintersemester 2025/26 können sich Studierende im Rahmen der Strafbefehlsberatung praxisnah engagieren, eine Schlüsselqualifikation erwerben oder ehrenamtlich mitwirken – Bewerbung bis zum 30. September 2025.

News vom 07.08.2025

Wir bieten im Wintersemester 2025/2026 wieder die Teilnahme an der Rechtsberatung für Strafbefehlsempfänger:innen als Schlüsselqualifikation an!

Das bereits seit 2019 erfolgreich laufende Projekt der Strafbefehlsberatung versteht sich als gemeinwohlorientierte Ausbildungsmöglichkeit für strafrechtlich interessierte Studierende und kombiniert die Möglichkeit praktische Erfahrung zu sammeln mit der Vermittlung theoretischen Wissens. Das Projekt bietet Studierenden eine erste Gelegenheit, sich aktiv und parteilich mit strafverteidigerischer Tätigkeit auseinanderzusetzen und zugleich im anwaltlichen Denken geschult zu werden.

Mehr zum Projekt hier.

An zwei Tagen pro Woche – montags und donnerstags jeweils von 15.00 bis 18.00 Uhr – erhalten Strafbefehlsempfänger*:innen eine unentgeltliche Beratung durch eine Rechtsanwältin oder einen Rechtsanwalt. Die Gespräche finden in Anwesenheit eines oder zweier Studierender statt. Die Studierenden übernehmen die Empfangstätigkeit, unterstützen die Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte bei den Beratungsgesprächen und organisieren den reibungslosen Ablauf des Projekts an den Beratungstagen vor Ort. Auf diese Weise erhalten sie einen praxisnahen Einblick in den Ablauf von Strafverteidigung im Strafbefehlsverfahren und lernen, rechtliche Problemstellungen unter tatsächlichen Bedingungen zu erfassen und einzuordnen.

Das Strafbefehlsberatungsprojekt richtet sich an Studierende ab dem zweiten Studienjahr und ist als Ein-Semester-Kurs konzipiert. Zu Semesterbeginn findet eine umfassende Einführung in die Praxis der Strafverteidigung und insbesondere die Thematik des Strafbefehlsverfahrens statt. Zudem werden den Studierenden auch der Ablauf der Beratungen sowie das Ausfüllen der Formulare zur Erfassung von Forschungsergebnissen erläutert. Ziel der Einführungsveranstaltung ist es, die Studierenden mit der Verteidigungstätigkeit vertraut zu machen und ihnen die rechtlichen und praktischen Besonderheiten des Verfahrens näher zu bringen. Empfohlen wird eine bereits erfolgte oder parallel laufende Teilnahme an der Vorlesung Strafverfahrensrecht. Dies ist jedoch nicht zwingend erforderlich.

Für den Erwerb der Schlüsselqualifikation ist die Teilnahme an ca. fünf Beratungsterminen im Laufe des Semesters erforderlich. Eine ehrenamtliche Teilnahme außerhalb der Schlüsselqualifikation ist ebenfalls möglich.

Anmeldung

Bewerbungen mit kurzem Motivationsschreiben (mit Angabe der Matrikelnummer) bis 30. September 2025 per Mail an info@strafbefehlsberatung.de oder über das Bewerbungsformular hier.

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