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Gilt die 4-Wochen-Frist, innerhalb derer man das Learning Agreement ändern kann, nur für das erste oder auch für das zweite Austauschsemester?

Die formalen Regelungen sehen eigentlich vor, dass die Kurswahl nur einmal, und zwar mit einer Frist von vier Wochen nach Beginn der Vorlesungszeit an der Gastuniversität, im ersten Austauschsemester mit der Learning Agreement-Version "Changes to the Learning Agreement" geändert werden soll.

Sollten sich in Ihrem Fall jedoch zu Beginn des zweiten Austauschsemesters weitere Änderungen ergeben, können Sie das Online Learning Agreement gern ein weiteres Mal mit der Version "Changes to the Learning Agreement" ändern.