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Auf der Internetseite der FU habe ich gelesen, dass ich die Änderungen der Kurswahl auf dem Learning Agreement innerhalb einer Frist von 4 Wochen nach Beginn der Vorlesungszeit bekannt geben soll. Diese Frist beträgt an der Gastuniversität 5 Wochen.

Welche Frist ist nun verbindlich?

Die Frist von vier Wochen ist ein von der Europäischen Kommission empfohlener Richtwert. Falls sich Ihre endgültige Kurszusammenstellung tatsächlich erst nach dem Ablauf der vier Wochen ergibt, können Sie uns das Learning Agreement auch verfristet übersenden. Wichtig ist, dass Sie mit Ihrer Kurswahl zufrieden sind (und dafür auch die gesamte Zeitspanne nutzen, die Ihnen die Gastuniversität zur Verfügung stellt) und dass - im Hinblick auf den hohen Verwaltungsaufwand - möglichst nur ein einziges Änderungsformular ausgefüllt werden muss.