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Soll ich auch die Sprachkurse auf dem Learning Agreement aufführen?

Die Aufnahme von Sprachkursen in das Learning Agreement ist nur dann zwingend, wenn

  • Sie als Erasmus-Studierende/r bzw. als Teilnehmer/in am Swiss-European Mobility Programme die ECTS-credits aus den Sprachkursen dafür benötigen, um die für die Programmteilnahme erforderlichen 15 ECTS-credits zu erzielen (siehe Webseite Häufig gestellte Fragen zur Kurswahl) und/oder
  • wenn Ihre Gastuniversität eine bestimmte Mindestanzahl an ECTS-credits von Ihnen verlangt und Sprachkurse in diese Mindestanzahl eingerechnet werden dürfen oder
  • wenn Sie die Sprachkurse gern auf Ihrem Abschlusszeugnis der Gastuniversität (Transcript of Records) sähen und die Gastuniversität die Aufführung der Sprachkurse auf dem Learning Agreement zur Bedingung für deren Aufnahme auf dem Abschlusszeugnis macht.

In allen anderen Fällen ist die Aufführung der Sprachkurse auf dem Learning Agreement nicht verpflichtend, aber möglich.