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Ich werde ein ganzes Jahr ins Ausland gehen, allerdings an zwei verschiedene Universitäten. Muss ich ein oder zwei Learning Agreements abgeben?

Wenn es sich bei beiden Universitäten um Austauschprogramme handelt, die ein Learning Agreement erfordern (Erasmus-Programm, Themis-Programm in Europa oder Swiss-European Mobility Programme), geben Sie bitte zwei Learning Agreements ab, eines für das erste Austauschsemester an der einen Partneruniversität, eines für das zweite Austauschsemester an der anderen Gastuniversität. Das zweite Learning Agreement muss erst zur Abgabefrist für das Sommersemester (im Herbst) eingereicht werden.