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Ich gehe für ein ganzes Jahr ins Ausland. Muss ich vor dem Auslandsaufenthalt schon alle Kurse für die beiden Auslandssemester angeben?

Oder kann ich vor dem Auslandsaufenthalt ein Learning Agreement für das Wintersemester und während des ersten Auslandssemesters ein Learning Agreement für das Sommersemester einreichen?


Bitte reichen Sie ein einziges Learning Agreement ein, auf dem sowohl die Kurse für das Winter- als auch die für das Sommersemester gelistet sind. In vielen Fällen können wir nur so die komplexen Anrechnungsmöglichkeiten überprüfen und bestätigen. Darüber hinaus verringern Sie bei einem einjährigen Learning Agreement den Verwaltungsaufwand, der mit der Einholung der Unterschriften verbunden ist.