Kann ich nach meiner Rückkehr aus dem Ausland ein Praktikum absolvieren und während der an der FU noch laufenden Vorlesungs- und Prüfungszeit Studien- und Prüfungsleistungen ablegen?
Das Praktikum im Studiengang Rechtswissenschaft darf nur während der vorlesungsfreien Zeit stattfinden.
Wenn Sie ein Praktikum an das Auslandsstudium anschließen, gilt das Ende der Prüfungszeit an der ausländischen Gastuniversität als Beginn der vorlesungsfreien Zeit.
Wir raten Ihnen dringend dazu, sich dafür zu entscheiden,
- ob die Zeit nach Beendigung Ihres Auslandsstudiums für Sie als vorlesungsfreie Zeit gelten soll, die Sie für ein Praktikum nutzen oder
- ob Sie die restliche FU-Vorlesungs- und Prüfungszeit dazu nutzen möchten, Studien- und Prüfungsleistungen an der FU zu erbringen.
Eine Kombination von mehrtägigen Studienleistungen, die der Fortsetzung des Studiums dienen (z.B. Teilnahme am Seminar im Modul "Thematische Vertiefung"), und einem Praktikum schließt das GJPA Berlin/Brandenburg aufgrund von § 2 Abs. 1 JAO Berlin aus. Teile dieses Praktikums würden in diesem Fall nicht während Ihrer vorlesungsfreien Zeit stattfinden.
Eine Kombination von einem Praktikum einerseits und notwendigen Studienleistungen wie punktuellen Klausuren sowie mehrwöchigen Hausarbeiten an der FU andererseits ist zulässig, weil auch die reguläre Berliner vorlesungsfreie Zeit diese Prüfungsphasen einschließt.