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Kann ich nach meiner Rückkehr aus dem Ausland ein Praktikum absolvieren und während der an der FU noch laufenden Vorlesungs- und Prüfungszeit Studien- und Prüfungsleistungen ablegen?

Das Praktikum im Studiengang Rechtswissenschaft darf nur während der vorlesungsfreien Zeit stattfinden.

Wenn Sie ein Praktikum an das Auslandsstudium anschließen, gilt das Ende der Prüfungszeit an der ausländischen Gastuniversität als Beginn der vorlesungsfreien Zeit.

Wir raten Ihnen dringend dazu, sich dafür zu entscheiden,

  • ob die Zeit nach Beendigung Ihres Auslandsstudiums für Sie als vorlesungsfreie Zeit gelten soll, die Sie für ein Praktikum nutzen oder
  • ob Sie die restliche FU-Vorlesungs- und Prüfungszeit dazu nutzen möchten, Studien- und Prüfungsleistungen an der FU zu erbringen.

Eine Kombination von mehrtägigen Studienleistungen (z.B. Teilnahme am Seminar im Modul "Thematische Vertiefung") und einem Praktikum dürfte das GJPA Berlin/Brandenburg, welches über die Anerkennung des Praktikums entscheidet, ausschließen. Teile dieses Praktikums würden in diesem Fall nicht während Ihrer vorlesungsfreien Zeit stattfinden.

Ob eine Kombination eines Praktikums einerseits und punktuellen Klausuren sowie mehrwöchigen Hausarbeiten an der FU andererseits zulässig ist, weil auch die reguläre Berliner vorlesungsfreie Zeit diese Prüfungsphasen einschließt, wird derzeit mit dem GJPA Berlin/Brandenburg geklärt.