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Kann ich nach meiner Rückkehr aus dem Ausland während der noch laufenden Vorlesungszeit an der FU an einem Blockseminar für das Modul "Thematische Vertiefung" teilnehmen und dennoch eine Meldefristverlängerung erhalten?

Wenn das Blockseminar nach Beendigung Ihres Auslandsstudiums an der FU Berlin stattfindet, wäre dies nach bisheriger Praxis des Gemeinsamen Juristischen Prüfungsamtes der Länder Berlin und Brandenburg zulässig. Sie sollten jedoch unbedingt offizielle Nachweise über die Dauer Ihres Auslandsstudiums und über den Seminartermin an der FU so lange aufbewahren, bis Sie sich zur staatlichen Pflichtfachprüfung anmelden. Offiziell sind Nachweise dann, wenn es sich um ausgedruckte Bestätigungen mit Stempel und Unterschrift, um von den Universitäten herausgegebene Drucksachen (z.B. Vorlesungsverzeichnis) oder um Informationen von aktuellen Webseiten handelt.

Bei dieser Studienplanung sollten Sie beachten, dass Sie eventuell noch während des Auslandssemesters an der Seminararbeit arbeiten müssen. Dies könnte wiederum im Widerspruch zur Gewährung einer Meldefristverlängerung aufgrund eines Auslandsstudiums stehen. Die Entscheidung über die Meldefristverlängerung trifft das GJPA Berlin/Brandenburg.