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Eine Meldefristverlängerung für den Freiversuch in der staatl. Pflichtfachprüfung ist für mich nicht wichtig. Kann ich dann während des Auslandssemesters Zivil- und Strafverfahrensrecht an der FU belegen?

Ja. Da es sich um Module mit einer umgangreichen Studierendenkohorte handelt, wird Ihnen die regelmäßige und aktive Teilnahme an diesen Modulen in Campus Management auch dann bestätigt, wenn Sie während des ersten Teils der Vorlesungszeit gefehlt haben.

Sie sollten jedoch den Schwierigkeitsgrad dieser beiden Modulprüfungen nicht unterschätzen. Eine regelmäßige Teilnahme an den Vorlesungen wäre eigentlich angebracht.

Falls Sie die Prüfungen im Zivil- und Strafverfahrensrecht nach Ihrer Rückkehr aus dem Ausland, während der an der FU noch laufenden Prüfungszeit im Februar oder März absolvieren möchten, melden Sie sich zu Beginn des FU-Wintersemesters in Campus Management zu den Modulen und damit gleichzeitig zu den Prüfungen an.

Falls Sie diese Prüfungen in der Prüfungszeit des Sommersemesters, also im Juli oder August, ablegen möchten, melden Sie sich zu Beginn des FU-Wintersemesters in Campus Management zu den Modulen an und treten fristgerecht von dieser Prüfung zurück. Dies ist bis 14 Tage vor dem Prüfungstermin möglich. Bitte nutzen Sie das Abmeldeformular, welches Sie auf der Formularseite des Studien- und Prüfungsbüros finden: https://www.jura.fu-berlin.de/studium/respo13_service_az/Formulare.html

Zu Beginn des Berliner Sommersemesters müssen Sie sich dann während der Campus Management-Modulbuchungsfristen (bis zum Freitag der dritten Woche der Vorlesungszeit) wieder zu den Prüfungen anmelden. Für die Wiederanmeldung steht Ihnen ein digitales Anmeldeformular auf der Formularseite des Studien- und Prüfungsbüros https://www.jura.fu-berlin.de/studium/respo13_service_az/Formulare.html zur Verfügung.