Gefährde ich meine Meldefristverlängerung für den Freiversuch in der staatl. Pflichtfachprüfung, wenn ich während des Auslandssemesters eine Prüfung an der FU Berlin absolviere?
Nein. Nach Beendigung des Auslandsstudiums dürfen noch im laufenden (restlichen) Auslandssemester Prüfungen an der Freien Universität Berlin absolviert werden, ohne dass das Gemeinsame Juristische Prüfungsamt der Länder Berlin und Brandenburg die Anerkennung des entsprechenden Semesters als Auslandssemester in Frage stellt.
Würde die Prüfung an der Freien Universität Berlin parallel zum Auslandsstudium abgelegt, könnte das Gemeinsame Juristische Prüfungsamt der Länder Berlin und Brandenburg Ihren Antrag auf Verlängerung der Meldefrist aufgrund Ihres Auslandsstudiums für das entsprechende Semester jedoch abschlägig bescheiden. Gleiches gilt für den Fall, dass Sie in Campus Management Teilnahmebestätigungen für an der FU stattgefundene Lehrveranstaltungen (z.B. Zivilverfahrensrecht oder Strafverfahrensrecht) erhalten haben.
Insbesondere bei einem virtuellen Auslandssemester (Online-Studium an einer Gastuniversität) dürfen parallel zum Online-Auslandsstudium keine Leistungen an der Heimatuniversität erbracht werden. Der Gewährung einer Meldefristverlängerung steht es jedoch nicht entgegen, wenn im Auslandssemester nach Beendigung des Online-Auslandsstudiums Prüfungsleistungen an der FU Berlin abgelegt werden.