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Wann muss ich mich wieder für eine Prüfung anmelden, die ich nach meiner Rückkehr aus dem Ausland absolvieren möchte?

Frist: äquivalent zur Kursanmeldefrist in Campus Management, also bis zum Freitag in der dritten Woche der Vorlesungszeit des entsprechenden Semesters

Wenn Sie die Prüfung sofort nach Ihrer Rückkehr aus dem Ausland absolvieren möchten, also während der an der FU noch laufenden Prüfungszeit Ihres Auslandssemesters (z.B. im Februar oder März bei einer Rückkehr von Dezember bis Februar oder im Juli oder August bei einer Rückkehr von Mai bis Juli), müssen Sie sich also während Ihres Auslandssemesters wieder dafür anmelden!

Bitte speichern Sie den Termin für die Wiederanmeldung mit Erinnerung in Ihrem Mobilitelefon bereits zu dem Zeitpunkt, an dem Sie sich von der Prüfungsleistung abmelden!