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Für ein Studium an der Wirtschaftsuniversität Wien müssen fließende Englischkenntnisse nachgewiesen werden. Ihre Sprachkenntnisse können Sie wahlweise durch einen (1) der folgenden Nachweise belegen:

  • ein am Fachbereich erworbener Nachweis der Fremdsprachenfachkompetenz (= mind. Niveau B1 gem. Studien- und Prüfungsordnung)

Zu beachten: Ausgeschlossen sind Kurse, die entweder ausschließlich auf Self-Study ausgerichtet sind (bspw. AI and IT Law sowie Data Privacy Law), oder deren Abschlussprüfung ausschließlich in Form von Multiple Choice Fragen stattfindet (bspw. Introduction to the U.S. American Law and Legal System).

  • eine Bescheinigung über einen absolvierten Sprachkurs (mit bestandener Prüfung) an einer anderen Universität (z.B. Sprach- und Kulturbörse der Technischen Universität Berlin), an einer öffentlichen Einrichtung (z.B. Volkshochschule) oder an einer privaten Sprachschule. Diese Bescheinigung sollte nach Möglichkeit das Niveau des Sprachkurses nach dem Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmen für das Lernen von Sprachen (Skala: A 1 bis C 2) ausweisen.
  • ein in der Zentraleinrichtung Sprachenzentrum abgelegter Sprachtest
    Wenn möglich, sollte das Test-Ergebnis auf einem englischsprachigen Formular festgehalten werden, welches das Sprachniveau nach dem Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmen für das Lernen von Sprachen (Skala: A 1 bis C 2) ausweist.
  • TOEFL internet-based test
  • IELTS Academic Test
  • Cambridge Certificate

Die o.g. Sprachnachweise dürfen zum voraussichtlichen Beginn des Auslandsstudiums nicht älter als 2 Jahre sein.

  • Schuljahr (Oberstufe) im englischsprachigen Ausland (z.B. High School Jahr in den USA)
  • Schuljahr (Oberstufe) im Inland, in dem mindestens die Hälfte der Kurse auf Englisch unterrichtet wurde (z.B. John F. Kennedy School in Berlin)
  • vorheriges Austauschsemester an einer Universität im englischsprachigen Ausland

In der Vergangenheit war es möglich, im Rahmen des Kursprogramms für das Themis-Zertifikat an der Wirtschaftsuniversität Wien die folgenden Studienleistungen zu erbringen bzw. Nachweise zu erwerben:

  • Anrechnung des Themis-Semesters auf das Schwerpunktbereichsstudium im Schwerpunktbereich 3 (Unternehmens-, Wirtschafts- und Steuerrecht) oder im Schwerpunktbereich 7 (Die Internationalisierung der Rechtsordnung)
  • bis zu zwei Nachweise des Erwerbs von Schlüsselqualifikationen
  • bis zu zwei Nachweise des Erwerbs von Fremdsprachenfachkompetenz in Englisch
  • Modul "Thematische Vertiefung" (Seminar)
  • Leistungsnachweis für die Meldefristverlängerung für den Freiversuch in der staatlichen Pflichtfachprüfung

Bitte beachten Sie, dass die Freie Universität Berlin keinen Einfluss auf das Kursangebot an den Partneruniversitäten hat und sich die Lehrveranstaltungen in der Regel von Jahr zu Jahr ändern. Daher können wir leider keine Garantie dafür übernehmen, dass die oben genannten Leistungen in jedem akademischen Jahr erbracht werden können werden.

Für alle Partneruniversitäten, die ihre lokalen Noten in ECTS-grades umrechnen, gilt eine einheitliche Konvertierungstabelle, die unter dem Link

Notenkonvertierung ECTS-grades in juristische Punkte

verfügbar ist. Wie die lokalen Noten an der Gastuniversität in die ECTS-grades umgerechnet werden, wird Ihnen vor Ort erläutert.