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Anforderungen an den Sprachnachweis im Bewerbungsverfahren

Neben den auf der Seite Bewerbungsverfahren gelisteten Dokumenten müssen für ein Studium an der Victoria University of Wellington fließende Englischkenntnisse nachgewiesen werden. Ihre Sprachkenntnisse können Sie wahlweise durch einen (1) der folgenden Nachweise belegen:

  • eine Note von mindestens 10 Punkten im Grund- oder Leistungskurs Englisch in jedem der vier Kurshalbjahre während des Abiturs + Abiturprüfung in Englisch, die mit mindestens 10 Punkten bewertet wurde (in besonderen Fällen - insbesondere dann, wenn nach dem englischsprachigen Vorstellungsgespräch während des Auswahlverfahrens keine Zweifel an der Leistungsfähigkeit der Kandidatin bzw. des Kandidaten bestehen - können auch Studierende ausgewählt werden, die keine Abiturprüfung in Englisch abgelegt haben)
  • eine Bescheinigung über einen absolvierten Sprachkurs (mit bestandener Prüfung) auf dem Niveau B2 an einer anderen Universität (z.B. Sprach- und Kulturbörse der Technischen Universität Berlin), an einer öffentlichen Einrichtung (z.B. Volkshochschule) oder an einer privaten Sprachschule.
  • ein in der Zentraleinrichtung Sprachenzentrum abgelegter Sprachtest auf dem Niveau B2 nach dem Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmen für das Lernen von Sprachen
    Das Niveau B2 muss in jedem Prüfungsteil bestätigt worden sein.
    Wenn möglich, sollte das Test-Ergebnis auf einem englischsprachigen Formular festgehalten werden, welches das Sprachniveau nach dem Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmen für das Lernen von Sprachen (Skala: A1 bis C2) ausweist.
  • TOEFL internet-based test mit einer Gesamtbewertung von mindestens 80 Punkten
  • IELTS Academic Test mit einer Gesamtbewertung von mindestens 6.0, wobei keine Teilbewertung unter 5.5 liegen darf
  • Pearson Test of English (PTE) mit einer Gesamtbewertung von mindestens 50 und einem Teilergebnis von mindestens 42 in einer geprüften Kommunikationskompetenz

Die o.g. Sprachnachweise dürfen zum voraussichtlichen Beginn des Auslandsstudiums nicht älter als 2 Jahre sein.