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Anerkennung von Studien- und Prüfungsleistungen

In der Vergangenheit war es möglich, im Rahmen des Auslandsstudiums an der University of Warwick die folgenden Studien- und Prüfungsleistungen zu erbringen:

  • bis zu zwei Module Rechtswissenschaftliche Fremdsprachenkompetenz in Englisch für insgesamt 10 Leistungspunkte
  • zwei Module Rechtswissenschaftliche Fremdsprachenkompetenz in Französisch für insgesamt 10 Leistungspunkte
  • zwei Module Schlüsselqualifikation für insgesamt 10 Leistungspunkte
  • Modul Thematische Vertiefung in den Bereichen Handelsrecht, Gesellschaftsrecht, Immaterialgüterrecht, Steuerrecht, Strafrecht, Kriminologie, Verfassungs- und Verwaltungsrecht, Grund- und Menschenrechte, Umweltrecht, Europarecht, Völkerrecht oder Völkerstrafrecht (sofern der in diesen Kursen geforderte Aufsatz zur wissenschaftlichen Forschungsarbeit ausgeweitet werden kann) oder in einem selbst gewählten Rechtsgebiet (sofern ein Betreuer für die Hausarbeit gefunden wird)
  • Schwerpunktbereichsstudium und -prüfung in den Schwerpunktbereichen 1 (Grundlagen des Rechts), 3 (Unternehmens-, Wirtschafts- und Steuerrecht), 5 (Strafrechtspflege und Kriminologie) oder 7 (Internationalisierung der Rechtsordnung) (sofern ein Aufsatz zur wissenschaftlichen Forschungsarbeit ausgeweitet werden kann bzw. ein Betreuer für die Hausarbeit gefunden wird)
  • Leistungsnachweise für die Meldefristverlängerung für den Freiversuch in der staatlichen Pflichtfachprüfung

Bitte beachten Sie, dass die Freie Universität Berlin keinen Einfluss auf das Kursangebot an den Partneruniversitäten hat und sich die Lehrveranstaltungen in der Regel von Jahr zu Jahr ändern. Daher können wir leider keine Garantie dafür übernehmen, dass die oben genannten Leistungen in jedem Semester/akademischen Jahr erbracht werden können werden.