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Study Area

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Bildquelle: UConn School of Law Public Relations Office

Studiengebührenerlasse der University of Connecticut School of Law

Nachlass in Höhe von bis zu 30 %

Die University of Connecticut School of Law hat Studierenden der Freien Universität Berlin, die die oben genannten Voraussetzungen erfüllen, in der Vergangenheit einen Studiengebührenerlass von 25 - 30 % der regulären LL.M.-tuition gewährt.

Die Entscheidung über den Gebührenerlass und über die Aufnahme in das Programm bleibt der University of Connecticut School of Law vorbehalten.

Nachlass in Höhe von weniger als 30 %

Sollten die Studienleistungen der Bewerber/innen unter einem Durchschnitt von 9 Punkten liegen und/oder sollte die Mindestpunktzahl im TOEFL nicht ganz erreicht worden sein, entscheidet die University of Connecticut School of Law im Einzelfall über die Aufnahme in das Programm und über die Höhe des Gebührenerlasses. Ein eventueller Nachlass auf die Studiengebühren kann sich im Bereich zwischen 5 und 20 % bewegen.

Weitere Kosten

Eine Übersicht über weitere Gebühren und Lebenshaltungskosten erhalten Sie auf der Webseite "Tuition Fees and Cost of Attendance" der University of Connecticut School of Law.

Externe Stipendienfinanzierung

Ausgewählte Studierende können sich für ein PROMOS-Stipendium beim Akademischen Auslandsamt der Freien Universität Berlin bewerben.