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Aufnahmeverfahren an der University of Conneciticut School of Law

Campus der University of Connecticut School of Law

Campus der University of Connecticut School of Law
Bildquelle: Katharina Schwalke

Nach der Nominierung der ausgewählten Studierenden durch die Auswahlkommission des Fachbereichs Rechtswissenschaft der Freien Universität Berlin müssen die Bewerbungsunterlagen noch einmal bei der University of Connecticut School of Law eingereicht werden. Das Motivationsschreiben und der Lebenslauf sollten so verfasst sein, dass sie von den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des dortigen Internationalen Büros, die sich unter Umständen nicht im deutschen Schul- und Studiensystem auskennen, problemlos nachvollzogen werden können.

Zusätzlich zu den bereits für die Freie Universität Berlin zusammengestellten Unterlagen verlangt die University of Connecticut School of Law

  • eine englischsprachige Leistungsübersicht (wird automatisch im Internationalen Büro erstellt),
  • eine application form,
  • ein writing sample (Darstellung eines juristischen Sachverhalts in Englisch auf ca. 3 - 5 Seiten, z.B. englischsprachige Hausarbeit oder essay aus einem vorherigen Auslandsstudium) und
  • ein Empfehlungsschreiben. Falls es den Bewerberinnen und Bewerbern nicht möglich sein sollte, ein Empfehlungsschreiben von einem Professor oder einer Professorin des Fachbereichs zu erlangen, wird dieses durch den Studiendekan erstellt.

Nominierte Studierende der Freien Universität Berlin sind von der Zahlung der Bewerbungsgebühr an die University of Connecticut School of Law befreit.

Nach der Sichtung der schriftlichen Unterlagen führt die University of Connecticut School of Law mit den nominierten Studierenden ein Interview per Video-Telefonie.

Über die endgültige Aufnahme in das Programm entscheidet die University of Connecticut School of Law.