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Anforderungen an den Sprachnachweis im Bewerbungsverfahren

Neben den auf der Seite Bewerbungsverfahren gelisteten Dokumenten müssen für ein Studium an der University of Connecticut School of Law fließende Englischkenntnisse nachgewiesen werden. Ihre Sprachkenntnisse können Sie wahlweise durch einen (1) der folgenden Nachweise belegen:

  • TOEFL internet-based test (overall score: mindestens 80)
  • IELTS Academic Test (overall score: mindestens 6.5)
  • Cambridge English Advanced (CAE): Level C1 or better
  • Pearson Test of English (PTE): 64 or higher

Die o.g. Sprachnachweise dürfen zum voraussichtlichen Beginn des Auslandsstudiums nicht älter als 2 Jahre sein.