Anforderungen an den Sprachnachweis im Bewerbungsverfahren
Neben den auf der Seite Bewerbungsverfahren gelisteten Dokumenten müssen für ein Studium an der Università di Torino entweder fließende Italienischkenntnisse oder fließende Englischkenntnisse nachgewiesen werden. Ihre Sprachkenntnisse können Sie wahlweise durch einen (1) der folgenden Nachweise belegen:
im Fall eines Studiums in englischer Sprache:
- ein am Fachbereich erworbener Nachweis der Fremdsprachenfachkompetenz (= mindestens Niveau B1 gem. Studien- und Prüfungsordnung)
Zu beachten: Ausgeschlossen sind Kurse, die entweder ausschließlich auf Self-Study ausgerichtet sind (bspw. AI and IT Law sowie Data Privacy Law), oder deren Abschlussprüfung ausschließlich in Form von Multiple Choice Fragen stattfindet (bspw. Introduction to the U.S. American Law and Legal System).
- eine Bescheinigung über einen absolvierten Sprachkurs (mit bestandener Prüfung) in Italienisch auf dem Niveau B1 nach dem Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmen für das Lernen von Sprachen an einer Universität (z.B. Sprach- und Kulturbörse der Technischen Universität Berlin), an einer öffentlichen Einrichtung (z.B. Volkshochschule) oder an einer privaten Sprachschule.
- ein in der Zentraleinrichtung Sprachenzentrum abgelegter Sprachtest in Italienisch auf dem Niveau B1 nach dem Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmen für das Lernen von Sprachen.
Wenn möglich, sollte das Test-Ergebnis auf einem englischsprachigen Formular festgehalten werden.
Die o.g. Sprachnachweise dürfen zum voraussichtlichen Beginn des Auslandsstudiums nicht älter als 2 Jahre sein.
- Schuljahr (Oberstufe) im englischsprachigen Ausland
- Schuljahr (Oberstufe) im Inland, in dem mindestens die Hälfte der Kurse auf Englisch unterrichtet wurde
- vorheriges Austauschsemester an einer Universität im englischsprachigen Ausland
im Fall eines Studiums in italienischer Sprache:
- ein am Fachbereich (in unregelmäßigen Abständen) angebotener Nachweis der Fremdsprachenfachkompetenz in Italienisch (= mind. Niveau B1 gem. Studien- und Prüfungsordnung des Studiengangs Rechtswissenschaft an der Freien Universität Berlin)
Beachte: Ausgeschlossen sind Kurse, die ausschließlich auf Self-Study ausgerichtet sind oder Kurse, deren Abschlussprüfung in Form von Multiple Choice Fragen stattfinden
- eine Bescheinigung über einen absolvierten Sprachkurs (mit bestandener Prüfung) in Italienisch auf dem Niveau B1 nach dem Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmen für das Lernen von Sprachen an einer Universität (z.B. Sprach- und Kulturbörse der Technischen Universität Berlin), an einer öffentlichen Einrichtung (z.B. Volkshochschule) oder an einer privaten Sprachschule.
- ein in der Zentraleinrichtung Sprachenzentrum abgelegter Sprachtest in Italienisch auf dem Niveau B1 nach dem Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmen für das Lernen von Sprachen.
Wenn möglich, sollte das Test-Ergebnis auf einem englischsprachigen Formular festgehalten werden.
Die o.g. Sprachnachweise dürfen zum voraussichtlichen Beginn des Auslandsstudiums nicht älter als 2 Jahre sein.
- Schuljahr (Oberstufe) im italienischsprachigen Ausland
- Schuljahr (Oberstufe) im Inland, in dem mindestens die Hälfte der Kurse auf Italienisch unterrichtet wurde
- vorheriges Austauschsemester an einer Universität im italienischsprachigen Ausland